Kostenträger

Vertrag mit dem Land Steiermark

Seit Mai 2005 besteht mit dem Land Steiermark, Fachabteilung 11a folgende Vereinbarung (Vertragsauszug)


… abgeschlossen am unten angeführten Tage, mit Wirksamkeit ab 1. Mai 2005, zwischen dem Land Steiermark, p.A. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 – Hofgasse 12, 8010 Graz, im folgenden kurz Land genannt, einerseits und
dem Thermenhotel Radkersburger Hof Ges.m.b.H. & Co KG, 8490 Bad Radkersburg, „Klinik Maria Theresia“, als „Einrichtung“ der Behindertenhilfe im folgenden kurz Einrichtung genannt, andererseits
wie folgt:

Präambel

Grundlage dieser Vereinbarung ist die Bestimmung des § 43 des Gesetzes, vom 10. Februar 2004, über Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderung  (Steiermärkisches Behindertengesetz – Stmk. BHG), LGBl. Nr. 26/2004, wonach Einrichtungen der Behindertenhilfe als Einrichtungen gelten, in denen Hilfeleistungen gemäß § 3 Abs. 1 lit. a, c, d, h und i leg.cit. teilstationär oder stationär erbracht werden und  der Bestimmung des § 47 Abs. 2 und 4 des Gesetzes über Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderung, wonach das Land Träger vertraglich auch zur Erbringung von Leistungen heranziehen kann, welche von der Leistungs- und Entgeltverordnung nicht erfasst sind, wenn dies dem Wohl des Menschen mit Behinderung erfordert.
In diesem Zusammenhang sind daher im Verhältnis zwischen der Einrichtung und dem Land Steiermark alle Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der stationären Unterbringung von Menschen mit Behinderung im Sinne des Steiermärkisches Behindertengesetzes zu regeln.

Basis dieser Vereinbarung

Leistungsart: „Frühförderung cerebral geschädigter Kinder“ (FFCGK) im Rehabilitationszentrum für Neurologie, Orthopädie und rheumatische   Erkrankungen „Klinik Maria Theresia“,
Standort:           8490 Bad Radkersburg
Feierliche Vertragsunterzeichnung am 19.Mai 2005
im Rahmen einer Pressekonferenz mit
• Dr. Kurt Flecker, Landesrat
• Wilfried Butter, Geschäftsleiter der REHA Klinik Maria Theresia
• Prim. Dr. Wolfgang Kubik, Ärztlicher Leiter der REHA radkersburg | klinik maria theresia
anlässlich der Unterzeichnung eines Leistungsvertrages
„Mehrfachtherapie für Kinder mit Behinderung“
am 19. Mai um 14.30 Uhr, in der REHA Klinik Maria Theresia, 8490 Bad Radkersburg.

Zitat

„Dieser Leistungsvertrag zwischen dem Land Steiermark und der ‚REHA Klinik Maria Theresia‘ ermöglicht erstmalig eine von der öffentlichen Hand finanzierte konduktive Mehrfachtherapie für Kinder mit Behinderung.
Dabei handelt es sich um eine ganzheitliche Form der Betreuung von Kindern mit körperlichen oder zerebralen Defiziten. Durch individuelle Kombination verschiedener Therapieformen wird den Kindern und ihren Eltern umfassende Hilfestellung zur Bewältigung des Alltags geboten.“
(Soziallandesrat Dr. Kurt Flecker, 2005)